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   VGH Hessen, 27.06.2016 - 8 B 1316/16   

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https://dejure.org/2016,24092
VGH Hessen, 27.06.2016 - 8 B 1316/16 (https://dejure.org/2016,24092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.06.2016 - 8 B 1316/16 (https://dejure.org/2016,24092)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 8 B 1316/16 (https://dejure.org/2016,24092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Untersagung der Hundehaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HundeVO § 1 Abs. 4; HSOG § 11
    ABGABE; ANORDNUNG; Haltung; HUND; MAULKORB; SICHERSTELLUNG; UNTERSAGUNG; VERHÄLTNISMÄßIGKEIT; ZWANGSMITTEL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tierhalterhalter kann zur Abgabe seines Hundes verpflichtet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 783
  • DÖV 2016, 960
  • BeckRS 2016, 49688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 19.04.2016 - 5 L 245/16

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es eines dauerhaften Untersagens des Haltens

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2016 - 8 B 1316/16
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2016 - 5 L 245/16.F - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2016 - 5 L 245/16.F - ist zulässig, aber nicht begründet.

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2016 - 19 K 3778/14

    Gefährlicher Hund; Erlaubnis; Entziehung; Abgabe; Tierheim; Sicherstellung;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2016 - 8 B 1316/16
    Ob die unter Nr. 2 getroffene Abgabeanordnung dem Bestimmtheitserfordernis genügt und der unter Nr. 4 angedrohte unmittelbare Zwang durch Wegnahme des Hundes das richtige Zwangsmittel zur Durchsetzung einer Abgabeanordnung ist (vgl. hierzu VG Gelsenkirchen, Urteil vom 8. März 2016 - 19 K 3778/14 - juris) lässt das Beschwerdegericht mangels Rüge des Antragstellers nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO dahinstehen.
  • VGH Hessen, 29.06.2009 - 8 B 1034/09

    Dauerhafte Untersagung der Hundehaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2016 - 8 B 1316/16
    Dies hat seinen Grund darin, dass andernfalls Verstößen gegen die zahlreichen in der HundeVO enthaltenen Ge- und Verbote auch bei Bestehen einer konkreten Gefahr nicht hinreichend und verhältnismäßig begegnet werden könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 8 B 1034/09 - , juris).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21

    Leinenzwanganordnung durch Polizei bei Eilzuständigkeit

    Verordnung Hessischer VGH, Beschluss vom 27.06.2016 - 8 B 1316/16 -, juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2021 - 3 K 3232/20 -, BA, S. 13; VG Karlsruhe, Urteil vom 23.10.2020 - 3 K 166/20 -, UA, S. 7; VG Karlsruhe, Urteil vom 23.10.2020 - 3 K 3844/19 -, UA, S. 5 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 17.05.2019 - 3 K 326/19 -, BA, S. 10; a.A. VG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2003 - 5 K 1950/03 -, juris Rn. 5 f.).
  • VG Gießen, 07.09.2020 - 4 L 2910/20

    Verstoß gegen HundeVO - fahrlässig verursachter Hundebiss

    Dies hat seinen Grund darin, dass andernfalls Verstößen gegen die zahlreichen in der HundeVO enthaltenen Ge- und Verbote auch bei Bestehen einer konkreten Gefahr nicht hinreichend und verhältnismäßig begegnet werden könnte (vgl. HessVGH, Beschl. v. 29.06.2009, Az.: 8 B 1034/09, zit. nach juris Rn 8; HessVGH, Beschl. v. 27.06.2016, Az.: 8 B 1316/16, BeckRS 2016, 49688 Rn 5).
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